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Liste häufig gestellter Fragen

Wo kann ich mich ehrenamtlich einsetzen?

Man kann sich zum Beispiel bei sozialen, politischen, kulturellen und ökologischen Einrichtungen einsetzen.

In welcher Form?

Zum Beispiel durch:

  • Betreuungen,
  • Begleitungen von Menschen,
  • Unterstützungen von Kindern, Jugendlichen, Senioren,
  • Hilfe bei Hausaufgaben,
  • Betreuung von Kindern
  • und Mitarbeit in zeitlich befristeten Projekten.

Leitende Tätigkeiten im Bereich der Vorstandsarbeit oder als Übungsleiter/-leiterin sind möglich. Die meisten ehrenamtlichen Tätigkeiten werden in Vereinen und Verbänden (zum Beispiel in Wohlfahrtsverbänden) angeboten.

Muss ich in Vereinen oder Verbänden Mitglied werden?

Meist sind ehrenamtlich Tätige Mitglied ihres Vereines oder Verbandes. Die Mitgliedschaft ist jedoch nicht immer Voraussetzung für bürgerschaftliches Engagement.

Es hat sich gezeigt, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger nicht sofort an einen Verein oder Verband binden möchten. Genaueres erfahren Sie bei dem jeweiligen Verein oder Verband.

Wie stelle ich den Kontakt her?

Wenden Sie sich an die Freiwilligenzentrale. Dort wird die passende Tätigkeit für Sie gefunden und Kontakte hergestellt. Sie können sich natürlich auch direkt an die betreffende Organisation wenden.

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

Der zeitliche Aufwand ist von der Tätigkeit und von den persönlichen Umständen abhängig. Es gibt Ehrenämter, die viel Zeit beanspruchen, zum Beispiel, wenn Sie regelmäßig bei der „Moerser Tafel“ mitarbeiten. Dort werden Lebensmittel an Bedürftige verteilt. Und natürlich einige, die nur wenige Stunden im Monat beanspruchen, zum Beispiel, wenn Sie einmal wöchentlich zwei Stunden Bewohnern eines Seniorenzentrums vorlesen oder mit Ihnen Musik machen.

Sind Entschädigungen steuerpflichtig?

Kostenerstattungen sind steuerfrei, wenn sie nur die Sachkosten abdecken. Mit der Erstattung sind die Kosten ausgeglichen. Aufwendungen  für das Ehrenamt können nicht zusätzlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wenn Erstattungen für Mühe und Zeitaufwand gezahlt werden, sind diese steuerpflichtig. Zurzeit liegt der Steuerfreibetrag bei bis zu 154 Euro Aufwandsentschädigung monatlich.

Wie bin ich versichert?

Normalerweise sind die Freiwilligen über den Verein oder Verband versichert, in dem sie tätig sind, auch wenn sie nicht Mitglieder der Organisation sind. Dies hängt vom Versicherungsschutz der jeweiligen Organisation ab. Das sollte vor Aufnahme der freiwilligen Tätigkeit mit der Organisation geklärt werden. Für Einrichtungen, die keinen Versicherungsschutz haben (zum Beispiel: offene Initiativen), ist eine Versicherung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen vorhanden (www.engagiert-in-nrw.de).

Benötige ich bestimmte Vorkenntnisse oder Eignungen?

Jede/r Interessierte sollte seinen/ihren ehrenamtlichen Einsatz nach den persönlichen Vorlieben und Fähigkeiten aussuchen. Natürlich gibt es Ehrenämter, in denen sich jede/r einsetzen kann. Es gibt auch ehrenamtliche Tätigkeiten, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Werden Aus- oder Fortbildungen angeboten?

Fast alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen bieten in Verbindung mit den Ehrenämtern Kurse, Seminare und Lehrgänge an. Die Kosten werden oft ganz oder teilweise erstattet. Wer eine solche Fortbildungsveranstaltung besucht hat, erhält einen Nachweis.

Kann man erlernte Fähigkeiten, Kenntnisse und Nachweise weiter benutzen?

Viele Menschen setzen sich neben ihren hauptberuflichen Tätigkeiten zusätzlich in ehrenamtlichen Bereichen ein.
Die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten finden in der Öffentlichkeit und der Gesellschaft unterschiedliche Aufmerksamkeit.
Menschen die sich ehrenamtlich einsetzen, können ein „Landesnachweis NRW - engagiert im sozialen Ehrenamt“ beantragen. Dies kann vor allem als Nachweis für die Berufswelt benutzt werden.
In erster Linie können die Vereine, Zusammenschlüsse und Organisationen ihren Mitgliedern diesen Nachweis ausstellen.
Ehrenamtlich Tätige, die keinem Verein oder anerkannten Organisation angehören, können einen entsprechenden Nachweis bei der Stadt Moers beantragen.
Nach Anerkennung durch den Innenminister kann seit Ende 2005 die Stadt Moers den Landesnachweis ausstellen.
Nähere Informationen gibt das Büro des Bürgermeisters.

Wo melde ich eine Privatveranstaltung an?

Die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürger wird durch die Stadtverwaltung erleichtert.

Bei der Stadtverwaltung gilt das Motto: "Die Akte läuft und nicht der Bürger. "

Der Fachdienst 8.3 - Straßen- und Verkehrsrecht ist die Kontaktstelle für die Genehmigung von Privatveranstaltungen:

  • Straßenfeste,
  • Gemeindefeste,
  • Pfarrfeste,
  • Sommerfeste,
  • Turnfeste,
  • Veranstaltungen verschiedenster Organisationen

und vieles mehr.

Anträge werden dort abgegeben. Somit müssen nicht mehr verschiedene Stellen aufgesucht werden.