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Anzeige von Osterfeuern bis 22. März nötig

Ralphs_Fotos, Pixabay

Die Anzeige von Osterfeuern ist ab sofort beim Fachdienst Ordnung der Stadt Moers möglich. Seit 2018 ist dies für Veranstalterinnen und Veranstalter in Moers verpflichtend. Bis spätestens Freitag, 22. März, muss das bereitgestellte Onlineformular der Stadt Moers übermittelt werden. Erlaubt sind ausschließlich Osterfeuer, die der Brauchtumspflege dienen. Dazu zählen keine Veranstaltungen von Privatpersonen, sondern nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten eingetragenen Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Der Fachdienst Ordnung führt vor Ort stichprobenartig Kontrollen durch. Verstöße gegen die Anzeige-, Durchführungs- und Sicherungspflichten können mit einer Geldbuße geahndet werden. 

Eigene Sicherheit und Tierschutz beachten

Die Stadt Moers bittet besonders darum, den Tierschutz zu berücksichtigen. Vor dem Anzünden muss das Holz umgeschichtet werden, um Vögel, Igel, Mäuse und Kaninchen zu vertreiben. Für den Verbrennungsplatz sind volljährige Aufsichtspersonen nötig, die bis zum vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut vor Ort bleiben müssen. Erlaubt ist nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz in Form von Baum- und Strauchschnitt. Zudem ist ein Abstand von mindestens 100 Metern zu Wohngebäuden sowie Wald- und Naturschutzgebieten einzuhalten. 
 

Die Stadt Moers bittet Veranstalter, das Onlineformular für ihre Anzeige zu nutzen. Es ist unter Osterfeuer/Brauchtumsfeuer abrufbar. Dort sind auch weitere Informationen zu dem Thema zu finden. Weitere Fragen beantworten gerne die Mitarbeitenden des Fachdienstes Ordnung unter der Telefonnummer 0 28 41 / 201-985.