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Abgemeldete Fahrzeuge

Abgemeldete Fahrzeuge werden immer wieder am Straßenrand stehen gelassen. Durch diese umweltschädliche und rechtswidrige Entsorgung entzieht sich mancher Fahrzeugbesitzer den Kosten für die Entsorgung des Fahrzeuges.

Häufig erreichen den Fachdienst Ordnung Meldungen und Beschwerden über Kraftfahrzeuge, welche abgemeldet auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet der Stadt Moers abgestellt werden.

Fahrzeuge, welche kein gültiges amtliches Kennzeichen haben, dürfen grundsätzlich nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Sollte dies jedoch vorkommen, werden die KFZ durch die Außendienstmitarbeiter des Fachdienst Ordnung mit einem „roten Aufkleber“ beklebt.

Doch was bedeuten diese Aufkleber?

Durch das Bekleben des KFZ wird der Eigentümer aufgefordert das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Sollte das Fahrzeug innerhalb der gesetzten Frist nicht entfernt werden, wird die Sicherstellung veranlasst. Die damit verbundenen Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Zuständigkeit