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Altlastenverdachtsflächen

Altablagerungen und Altstandorte können Altlastverdachtsflächen sein. Altablagerungen sind stillgelegte Deponien, Aufhaldungen und Verfüllungen. Altstandorte sind stillgelegte Betriebe und sonstige Grundstücke, in beziehungsweise auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Altlastverdacht besteht, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche schädliche Boden- oder Grundwasserverunreinigung vorliegen.

Besonders dann, wenn solche Grundstücke anders als bisher genutzt werden sollen, zum Beispiel als Wohnbauflächen, muss geprüft werden, ob von den Verdachtsflächen eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen kann. Dazu sind dann meistens spezielle Untersuchungen des Bodens, der Bodenluft und/oder des Grundwassers erforderlich. Sind Bodenbelastungen nach einer vorausgegangenen Untersuchung als kritisch zu bewerten, werden unter Berücksichtigung der vorhandenen oder geplanten Nutzung Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen festgelegt und überwacht.

Daher die Empfehlung an Sie:

Wenn Sie ein Grundstück erwerben oder bebauen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig vorher über die Vornutzung und gegebenenfalls möglichen Belastungen oder Nutzungseinschränkungen informieren.

Die Bodenschutzgesetze des Bundes und des Landes NRW verpflichten alle Kreise und kreisfreien Städte, Verdachtsflächenkataster zu führen. Katasterführende Behörde für die Stadt Moers ist der Kreis Wesel. 

Eine für ein behördliches Genehmigungsverfahren erforderliche Altlastuntersuchung sollte nicht ohne vorherige Absprache mit der Stadt Moers in Auftrag gegeben werden. Die vorgelegten Gutachten könnten unter Umständen nicht ausreichend sein, sodass Nachuntersuchungen notwendig werden, die weitere Kosten und Zeitverlust verursachen.